Mutmaßlicher „NSU 2.0“-Täter soll Gefängnisdirektor bedroht haben
Mutmaßlicher „NSU 2.0“-Täter soll Gefängnisdirektor bedroht haben - Gemischtes in Berlin
Eine Mitarbeiterin des Gefängnisses hatte geistesgegenwärtig auf Lautsprecher gestellt und das Gespräch aufgezeichnet. Drei Jahre später verurteilte das Amtsgericht Tiergarten M. deshalb wegen Bedrohung. Der heute 53-Jährige ist unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Betrugs, Urkundenfälschung, Hehlerei, Bedrohungen, Beleidigungen, Verleumdung, Besitzes kinderpornografischer Schriften und Urkundenfälschung vorbestraft. Die Polizei Berlin führte bereits Dutzende Verfahren gegen ihn. Er wurde am Montagabend in Berlin festgenommen. Nach Überzeugung der Frankfurter Staatsanwaltschaft hat M. mehr als 100 Drohschreiben verfasst, die er als "NSU 2.0" an Prominente, Anwälte und Politiker schickte. Dabei soll er mitunter auch sensible Informationen verwendet haben, die er angeblich Beamten entlockte, indem er sich in Telefonaten mit ihnen als Polizist ausgab. Tatsächlich ist M. auch wegen Amtsanmaßung vorbestraft. Bislang stand der Verdacht im Raum, der "NSU 2.0" könnte Unterstützer in der Polizei gehabt haben. Die Frankfurter Verteidigerin Seda Basay-Yildiz, die vom "NSU 2.0" ebenfalls mehrfach bedroht wurde und deren geheime Privatanschrift dabei Verwendung fand, zeigte sich bislang nicht überzeugt von der Einzeltäter-These. "Für mich bleiben nach wie vor zu viele Fragen offen", sagte sie dem "Spiegel". "Wie kommt ein Tatverdächtiger in Berlin an die unstreitig im 1. Frankfurter Revier abgerufenen Daten?", fragt die Juristin. "Und vor allem: Wie kommt er danach auch noch an meine neue und gesperrte Adresse?" M.s Verteidiger wollte sich dem "Spiegel" gegenüber zunächst nicht zu den Vorwürfen gegen seinen Mandanten äußern. Der Beschuldigte soll demnächst aus der Berliner Untersuchungshaftanstalt in ein hessisches Gefängnis verlegt werden.
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