Datenschutzbeauftragter gegen geplantes Bundespolizeigesetz
Datenschutzbeauftragter gegen geplantes Bundespolizeigesetz - Politik in Berlin
Es sei deshalb beispielsweise unverständlich, warum die Bundespolizei Möglichkeiten zur heimlichen Überwachung der Telekommunikation einer Person, die sogenannte Quellen-TKÜ, erhalten soll, so Kelber. "Ich halte es für zweifelhaft, dass Eigentumskriminalität im Bahnbereich solche massiven Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger rechtfertigt." Außerdem würden seine Möglichkeiten zur Kontrolle und Durchsetzung von Datenschutzrecht gegenüber der Bundespolizei "teilweise erschwert oder nur zu unkonkret festgeschrieben", beklagte Kelber. So müsse seine Behörde vorher nicht mehr angehört werden, wenn die Bundespolizei neue automatisierte Dateien anlege, die personenbezogene Daten verarbeiten. Der Datenschutzbeauftragte betonte: "Insgesamt soll die Bundespolizei mit dem Gesetzesentwurf unverhältnismäßig viele neue Instrumente bekommen, die tief in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen - bei gleichzeitiger Schwächung der datenschutzrechtlichen Aufsicht."
Schreibe einen Kommentar