Oberverwaltungsgericht bestätigt Demo-Verbot in Berlin
Oberverwaltungsgericht bestätigt Demo-Verbot in Berlin - Gemischtes in Berlin
Die Versammlung stehe zudem in einem Zusammenhang mit einer Vielzahl von für dieses Wochenende angemeldeten Versammlungen, die thematisch dem Bereich der Corona-Maßnahmen-Kritiker und "Querdenker" zuzurechnen seien. Deren Versammlungen zeichneten sich deutschlandweit dadurch aus, dass die Teilnehmer sie nutzten, um öffentlichkeitswirksam gegen zur Eindämmung der Infektionsgefahr geschaffene Rechtsnormen zu verstoßen, insbesondere indem sie das Abstandsgebot und die Maskenpflicht missachteten, so das Gericht. Das Oberverwaltungsgericht schloss sich am Samstag der Vorinstanz an und ergänzte noch, dass Verstöße gegen allgemeine rechtliche Vorgaben nicht als Teil des Protests gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien, wenn sie zugleich Gefahren für die Gesundheit und das Leben von Menschen begründeten. Der Beschluss sei "unanfechtbar", hieß es (OVG 1 S 108/21).
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