Asylrechtsexperte: Polen darf nicht nach Weißrussland zurückweisen
Asylrechtsexperte: Polen darf nicht nach Weißrussland zurückweisen - Politik in Konstanz
Polen hätte dann das Problem, dass Weißrussland sich wohl schlicht weigerte, die Abgelehnten zurückzunehmen. Dann müsste Polen versuchen, in die Herkunftsstaaten abzuschieben, was "notorisch schwierig" sei. Laut Thym zeigt sich darin das "politische Dilemma" der EU-Asylpolitik: "Wenn man sich an die eigenen Gesetze hält, schafft es beispielsweise der belarussische Diktator, zu entscheiden, wie viele Menschen in die Europäische Union einreisen." Selbst wenn die EU sich einigen sollte, während einer "hybriden Bedrohung", Menschen ohne Asylverfahren zurückzuweisen, stellt sich laut Thym "die Frage, ob es mit den Menschenrechten und der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbar" sei. "Und hier haben die internationalen Gerichtshöfe eine so großzügige Auslegung an den Tag gelegt, dass es sehr schwer werden würde, Zurückweisungen menschenrechtlich zu rechtfertigen", sagte Thym. "Das heißt: Der europäische Gesetzgeber hat unter Umständen gar nicht mehr die Souveränität, das zu entscheiden, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte es danach für rechtswidrig erklären könnte. Das sind sozusagen Ketten, die sich die europäischen Staaten in Form der Menschenrechte selbst angelegt haben", sagte der Asylrechtsprofessor der "Welt".
Schreibe einen Kommentar