Verbraucherschützer gewinnen Negativzins-Klage
Verbraucherschützer gewinnen Negativzins-Klage - Wirtschaft in Berlin
16 O 43/21). Auch Minuszinsen auf Tagesgeldkonten widersprächen den gesetzlichen Leitlinien. Die Bank soll das Verwahrentgelt zurückzahlen.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der die Praxis der Banken für unzulässig hält. VZBV-Vorstand Klaus Müller zeigte sich erfreut über die Entscheidung: "Das Urteil ist der bislang weitreichendste Richterspruch zum Thema Verwahrentgelte." Der VZBV werde, wenn nötig, bis vor den Bundesgerichtshof ziehen.
Die betroffene Sparda Bank will gegen die Entscheidung Berufung einlegen, wie sie auf Anfrage erklärte. "Das Urteil des Landgerichts Berlin weicht von bisherigen Urteilen ab, welche Verwahrentgelte grundsätzlich zulassen." In einem ähnlichen Fall gab das Landgericht Leipzig Anfang Juli einer Sparkasse Recht.
Demnach darf diese ein Verwahrentgelt für neue Girokonten erheben. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte geklagt. Sie hat inzwischen Berufung beim Oberlandesgericht Dresden eingelegt (Az.
8 U 1389/21).
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