NRW-Landtag will auch Online-Zwischenrufe rügen
NRW-Landtag will auch Online-Zwischenrufe rügen - Politik in Düsseldorf
Das Präsidium des Landtags sei sich einig, dass Ausfälle von Abgeordneten in sozialen Medien, die sich direkt auf eine Plenardebatte beziehen, nicht tatenlos hingenommen werden sollten: "Alles, was im Plenarsaal mit Ordnungsmaßnahmen geahndet wird, können wir auch für Aussagen in den sozialen Medien ahnden."
Rechtliche Bedenken konterte Kuper mit einem Gutachten von Wolfgang Zeh, einem Verwaltungswissenschaftler und früheren Direktor im Deutschen Bundestag. Zeh kommt unter anderem zu dem Schluss, dass Ordnungsmaßnahmenwie ein Sachruf, eine Ermahnung oder ein Ordnungsruf verhängt werden könnten, "wenn Abgeordnete sich im Netz zu Gegenständen der Parlamentsdebatte in einer Weise äußern, die bei gleicher Äußerung im Landtag Ordnungsmaßnahmen rechtfertigen würde". Das Präsidium will die skizzierten Maßnahmen nun umsetzen.
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