Berliner OVG bestätigt Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk
Berliner OVG bestätigt Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk - Gemischtes in Berlin
Die deshalb vorzunehmende Folgenabwägung gehe zulasten der Antragsteller aus. Zwar greife das Überlassungsverbot in deren Grundrechte ein, der mit der Regelung verfolgte Zweck, eine weitere Belastung insbesondere der pandemiebedingt stark ausgelasteten Krankenhäuser zu verhindern, überwiege aber. Erfahrungsgemäß führten Unfälle beim Gebrauch von Silvester-Feuerwerk zu akut behandlungsbedürftigen Verletzungen.
Niedergelassene Ärzte seien zum Jahreswechsel in der Regel nicht erreichbar. Die medizinische Versorgung der Verletzten würde somit das derzeit ohnehin in besonderer Weise in Anspruch genommene Krankenhauspersonal zusätzlich treffen und die Behandlung der zahlreichen Covid-19-Patienten potenziell beeinträchtigen, so das Oberverwaltungsgericht (Beschlüsse vom 28. Dezember 2021 - OVG 6 S 59/21, 60/21 u. 61/21).
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