Karlsruhe: Bremer Atomtransportverbot verfassungswidrig
Karlsruhe: Bremer Atomtransportverbot verfassungswidrig - Politik in Karlsruhe
Zur Begründung hieß es, dass Bremen die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass eines Umschlagverbots fehle. Dem Bund stehe die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis für die friedliche Nutzung der Kernenergie zu. Das Bremer Gesetz betreffe jedenfalls "im Schwerpunkt die Materie der friedlichen Nutzung der Kernenergie", sodass das Land nicht zur Gesetzgebung berufen sei, so die Karlsruher Richter.
Hintergrund des Verfahrens ist eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Bremen. Dieses hatte sich im Juli 2015 an Karlsruhe gewandt, nachdem mehrere Unternehmen geklagt hatten. Sie hatten sich zuvor erfolglos um die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Umschlag von Kernbrennstoffen in den bremischen Häfen bemüht (Beschluss vom 07. Dezember 2021, 2 BvL 2/15).
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