Beschwerdewelle bei Schlichtungsstellen von Banken und Sparkassen
Beschwerdewelle bei Schlichtungsstellen von Banken und Sparkassen - Wirtschaft in Berlin
Die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands verzeichnete gar einen Anstieg um 53 Prozent auf 6.002 Fälle, rund 3.300 drehten sich um das BGH-Urteil. Beim Ombudsmann der Genossenschaftsbanken nahm die Zahl der Anträge von 1.421 im Jahr 2020 auf 3.270 zu, 1.968 Anträge seien davon auf das BGH-Urteil zurückführen, teilte eine Sprecherin dem "Tagesspiegel" mit. Für Verbraucher hat die Schlichtung einen großen Vorteil: Sie ist kostenlos, und ein Antrag bei der Schiedsstelle verhindert, dass mögliche Ansprüche verjähren.
Aus diesem Grund haben viele Kunden am Jahresende noch schnell den Verjährungsjoker gezogen. Ein Großteil der Fälle sei noch in Bearbeitung, "weil diese größtenteils im Dezember 2021 eingereicht wurden", sagte eine Sprecherin des Bankenverbands der Zeitung. Was sich bisher abzeichnet: Die Erfolgsaussichten der Beschwerden sind höchst unterschiedlich.
Bei den privaten Banken sind 333 Fälle bereits im Vorfeld zugunsten der Verbraucher entschieden worden, die Schlichter haben in weiteren 15 Fällen im Sinne der Kunden entschieden. Bei den Volks- und Raiffeisenbanken lag die Erfolgsquote zumindest bei 40 Prozent, bei den Sparkassen lehnen die Ombudsmänner dagegen kategorisch alle Rückzahlungen ab, wenn es um Zeiträume geht, die länger als drei Jahre zurückliegen. Die Sparkassen berufen sich auf ein entsprechendes BGH-Urteil zu Energielieferverträgen, die Schlichter unterstützen diese Linie.
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