Bundesregierung will Widerrufsrecht zeitlich einschränken
Bundesregierung will Widerrufsrecht zeitlich einschränken - Politik in Berlin
Bisher gilt für solche Fälle das sogenannte "ewige Widerrufsrecht". Hintergrund ist die Überarbeitung der EU-Richtlinie für Konsumkredite. Bis voraussichtlich Juni wollen sich EU-Rat und EU-Parlament auf jeweils einen Gesetzesentwurf geeinigt haben.
Die Bundesregierung hatte in mehreren Papieren und zuletzt auch Diskussionsrunden dafür plädiert, das ewige Widerrufsrecht abzuschaffen. In einem Kompromissentwurf von Ende April greift die EU den Vorschlag Deutschlands auf und läutet damit womöglich das Ende des ewigen Widerrufs ein. Die geplante Einschränkung hätte laut des Berichts von "Panorama 3" und "Süddeutscher Zeitung" weitreichende Folgen für Schuldner.
Besonders betroffen wären Menschen mit sogenannten "Kettenkrediten". Bei diesen lassen sich Verbraucher, die einen Kredit für beispielsweise ein Auto aufgenommen haben, von Banken dazu bewegen, diesen Kredit in immer höhere Kredite umzuschulden. Dabei verkaufen die Banken mit jedem Kreditabschluss zusätzliche Produkte wie Versicherungen, für welche sie Provisionen erhalten.
Schätzungen zufolge sind Hunderttausende Menschen in Deutschland davon betroffen. Aus dieser Situation können sie sich oft nur mithilfe des "ewigen Widerrufs" lösen. Wird dieser künftig auf ein Jahr und 14 Tage beschränkt, fällt diese Möglichkeit weg, da Betroffene von Kettenkrediten oft erst Jahre später auf falsche oder fehlende Informationen in ihren Verträgen aufmerksam werden.
Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband warnt deshalb vor einer Änderung: "Wenn das Widerrufsrecht begrenzt wird, dann entfällt ein Notanker und der Verbraucher sitzt damit an dieser Stelle in der Falle." Künftig, so befürchtet sie, hätten Banken dann noch weniger Interesse daran, die Kunden bei Krediten ordentlich zu informieren, da sie wüssten, dass diese nach einem Jahr und 14 Tagen sowieso nichts mehr tun könnten.
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