25.05.2022 - 09:37 | Gemischtes | Blitzmeldung

Verfassungsgericht: Kinderzahl muss bei Pflegeversicherung berücksichtigt werden

Verfassungsgericht: Kinderzahl muss bei Pflegeversicherung berücksichtigt werden - bei Kurznachrichten Plus

Verfassungsgericht: Kinderzahl muss bei Pflegeversicherung berücksichtigt werden - Gemischtes in Karlsruhe

Die dts Nachrichtenagentur in Halle (Saale) verbreitet soeben folgende Blitzmeldung aus Karlsruhe: Verfassungsgericht: Kinderzahl muss bei Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Die Redaktion bearbeitet das Thema bereits. Weitere Details werden in wenigen Momenten gesendet.

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