Wirtschaft verlangt Abschaltung des neuen Online-Handelsregisters
Wirtschaft verlangt Abschaltung des neuen Online-Handelsregisters - Wirtschaft in Berlin
"Erst dann darf das Portal wieder online gehen", sagte von Eben-Worlée. Dieser Umgang des Staates mit personenbezogenen Daten sei "an Naivität und Unbedarftheit" kaum zu überbieten. Zwar sind die Register seit jeher öffentlich.
Dokumente können beim zuständigen Registergericht vor Ort abgefragt und auch kopiert oder abfotografiert werden. Hier sind aber jeweils nur die Daten der ansässigen Unternehmen verfügbar. Möglich war seit 2007 auch eine Online-Abfrage, allerdings nur mit Nutzerregistrierung und Abrufgebühren.
Durch das Gesetz, mit dem die EU-Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) umgesetzt wird, können nun seit dem 1. August Einträge und Dokumente des Handels-, Vereins-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregisters "barrierefrei" und kostenlos abgefragt und heruntergeladen werden. Unternehmerin Eva Vesterling sagte dem "Handelsblatt" dazu: "Das macht fassungslos und zornig." Kriminelle könnten die Daten für ihre Machenschaften nutzen.
Dabei drohe nicht nur finanzieller Schaden für die Unternehmen. Schlimmstenfalls sei Leib und Leben in Gefahr, auch von Angehörigen. "Der Staat liefert uns einfach aus", sagte Vesterling.
Das Bundesjustizministerium (BMJ) teilte auf Anfrage mit: "Das Anliegen des Datenschutzes und Sorgen vor einem Missbrauch von Daten nehmen wir ernst und prüfen gegenwärtig, ob und wie die Angabe personenbezogener Daten in zum Handelsregister eingereichten Dokumenten reduziert werden kann."
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