VW und Porsche gewinnen Rechtsstreit um „Short Squeeze“ in 2008
VW und Porsche gewinnen Rechtsstreit um „Short Squeeze“ in 2008 - Wirtschaft in Celle
Das Oberlandesgericht Celle wies entsprechende Schadenersatzansprüche nun zurück. Porsche habe seine Beteiligung an Volkswagen im Einklang mit den gesetzlichen Meldepflichten veröffentlicht. Die von Porsche abgeschlossenen Aktienoptionen, die weitere Aktienkäufe absichern und finanzieren sollten, waren nach damaliger Rechtslage nicht offen zu legen.
Dem Kapitalmarkt sei zudem ohnehin bekannt gewesen, dass Porsche solche Optionen in einem großen Umfang besaß. Volkswagen haftet nach der Entscheidung des Senats bereits deshalb nicht, weil sein Vorstand keine Kenntnis von den Übernahmeplänen hatte und sämtliche Aufsichtsratsmitglieder, die diese Kenntnis aus ihrer Tätigkeit bei Porsche hatten, zur Verschwiegenheit verpflichtet waren. Der Musterentscheid kann von den Klägern aber noch innerhalb eines Monats beim Bundesgerichtshof angegriffen werden (Az.: 13 Kap 1/16).
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