Land Berlin verliert Rechtsstreit mit Carsharing-Anbietern
Land Berlin verliert Rechtsstreit mit Carsharing-Anbietern - Wirtschaft in Berlin
Dem Eilantrag zweier Carsharing-Unternehmen, die vorläufig feststellen lassen wollten, dass ihr Angebot nicht von dieser Regelung erfasst sei, hatte schon das Verwaltungsgericht stattgegeben. Das Oberverwaltungsgericht führte nun aus, dass Carsharing-Unternehmen ihre Fahrzeuge gerade für die Nutzung zu Verkehrszwecken bereitstellten. Das unterscheide sie von anderen "Straßenhändlern", die den öffentlichen Straßenraum zum Anbieten verkehrsfremder Waren oder Leistungen benutzten.
Für die Beurteilung der Frage, ob sich ein Fahrzeug vorrangig zu Verkehrszwecken oder verkehrsfremd im öffentlichen Straßenraum befinde, sei ausschließlich auf für Außenstehende objektiv erkennbare Merkmale abzustellen. Subjektive Motive der Beteiligten und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Anbieter und Kunden seien insoweit nicht von Belang. Der Beschluss ist nach Gerichtsangaben "unanfechtbar" (26. Oktober 2022 - OVG 1 S 56/22).
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