Kaum strafrechtliche Folgen wegen Polizisten-Chats in Hessen
Kaum strafrechtliche Folgen wegen Polizisten-Chats in Hessen - Gemischtes in Frankfurt am Main
Zudem seien mehrere Verfahren gegen ehemalige Mitglieder des Frankfurter Spezialeinsatzkommandos, denen ebenfalls der Austausch menschenverachtender Nachrichten vorgeworfen wird, inzwischen eingestellt worden, sagt der Frankfurter Beamtenrechtsexperte David Hofferbert. Nach Ansicht des Frankfurter Landgerichts fand der Austausch der Polizisten in relativ kleinen, weitgehend auf den Kollegenkreis begrenzten Gruppen statt. Dieser sei vergleichbar mit einem vertraulichen Gespräch an einem Stammtisch und durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt, so das Gericht.
Die Chats könnten nicht als strafbare Verbreitung volksverhetzender Inhalte oder nationalsozialistischer Symbole gewertet werden. Hofferbert, der betroffene Beamte vertritt, sieht in dieser Entscheidung eine "Präzedenzwirkung" auf vergleichbare Verfahren in anderen Bundesländern. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat gegen den Landgerichtsbeschluss Beschwerde eingelegt.
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