Deutsch-französische Razzia bei Großbanken in Paris
Deutsch-französische Razzia bei Großbanken in Paris - Wirtschaft in Paris
Der Begriff bezeichnet den Handel von Aktien mit Dividendenanspruch. Das französische Steuergesetz sieht vor, dass nur Franzosen sich vom Finanzamt die Kapitalertragsteuer erstatten lassen können, die sie auf Dividenden zahlen müssen. Ausländische Aktienbesitzer können dies nicht oder nur zum Teil.
Doch mithilfe von Cum-Cum-Geschäften soll dieses Gesetz umgangen worden sein. Ausländische Besitzer französischer Aktien verliehen ihre Wertpapiere kurz vor der Dividendenausschüttung an eine französische Bank. Die Bank führte dann die Kapitalertragsteuer ab und ließ sie sich erstatten.
Kurz nach dem Dividendenstichtag gab die Bank die Aktien an ihren ursprünglichen Besitzer zurück. Auch in Deutschland vermuten die Ermittler, dass der Fiskus mittels Cum-Cum-Geschäften um Milliarden geprellt wurde.
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