Union zweifelt an Rechtssicherheit der geplanten Heizungsregeln
Union zweifelt an Rechtssicherheit der geplanten Heizungsregeln - Politik in Berlin
Unberücksichtigt blieben hier die wirtschaftlichen Verhältnisse oder die Frage, ob ein Hauseigentümer krank oder pflegebedürftig sei. "Eine solch starre Grenze nur nach dem Geburtsjahr kann daher eine Altersdiskriminierung zulasten der Jüngeren darstellen, die sowohl das Grundgesetz als auch das Europarecht grundsätzlich ausschließt", sagte der CDU-Politiker den Funke-Zeitungen. Nach den Plänen der Ampel-Koalition entfällt für Eigentümer, die über 80 Jahre alt sind, die Pflicht zum Umstellen der Heizung auf erneuerbare Energien. Geht ihre bisherige Öl- oder Gasheizung kaputt, kann sie wieder durch ein herkömmliches Modell ersetzt werden. Wird das Haus vererbt oder verkauft, soll dagegen das neue Recht greifen - allerdings auch mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.
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