Karlsruhe kippt Regelungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit
Karlsruhe kippt Regelungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit - Gemischtes in Karlsruhe
Zudem sei "Wesentliches" nicht gesetzlich geregelt, so die Richter aus Karlsruhe. In beiden Ländern fehle es jeweils an einer gesetzlichen Regelung zur Kostenbeteiligung der Gefangenen an Gesundheitsleistungen, in Bayern fehle es zusätzlich an gesetzlichen Vorgaben für den Inhalt der Vollzugspläne. Darüber hinaus finde in beiden Bundesländern keine kontinuierliche, wissenschaftlich begleitete Evaluation der Resozialisierungswirkung von Arbeit und deren Vergütung statt.
Die Urteile gelten nur für Bayern und Nordrhein-Westfalen, mögliche Auswirkungen auf entsprechende Regelungen in anderen Ländern waren zunächst unklar. Die beanstandeten Vorschriften bleiben bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, längstens bis zum 30. Juni 2025, zunächst weiter anwendbar.
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