Laumann vor Bundestagsabstimmung zur Sterbehilfe besorgt
Laumann vor Bundestagsabstimmung zur Sterbehilfe besorgt - Politik in Düsseldorf
"Ich glaube nicht, dass das Strafrecht für diesen Zweck ein besonders geeignetes Instrument ist." Der assistierte Suizid betrifft nach Aussagen Laumanns die palliative Versorgung jedoch nur mittelbar, da niemand verpflichtet werden könne, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten und mit palliativer Versorgung ein anderes Ziel als mit Selbsttötung verfolgt werde. "Allerdings werden Akteurinnen und Akteure der Hospiz- und Palliativversorgung mit Todeswünschen und auch dem Wunsch nach Suizidhilfe von schwerstkranken Menschen immer wieder konfrontiert. In den allermeisten Fällen kann diesen Menschen in der palliativen Begleitung ein alternativer Weg aufgezeigt werden."
Diese Anstrengungen müssen Laumann zufolge beibehalten und verstärkt werden. "Sollte der assistierte Suizid aber gemäß des einen oder anderen Vorschlags geregelt werden, wäre es wichtig, die Mitarbeiter in der Palliativversorgung über die neuen Regelungen zu informieren und vor dem Hintergrund ihres palliativen Auftrags Schulungen zum Umgang mit Suizidwünschen von Patienten anzubieten", forderte der CDU-Politiker.
"Insbesondere muss eine Situation verhindert werden, in der sich hochbetagte oder pflegebedürftige Menschen angesichts geregelter Formen der Suizidbeihilfe einem indirekten oder unausgesprochenen Druck ausgesetzt sehen, ihr Leben vorzeitig zu beenden, um nicht länger `zur Last zu fallen`."
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