BGH hebt Urteil für ehemaligen Fußball-Jugendtrainer teilweise auf
BGH hebt Urteil für ehemaligen Fußball-Jugendtrainer teilweise auf - Gemischtes in Karlsruhe
Über die sieben aufgehobenen Fälle, die Gesamtstrafe sowie eine mögliche Anordnung der Sicherungsverwahrung und die Einziehungsentscheidung muss nunmehr eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts Frankfurt neu verhandeln und entscheiden. Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen schwerer Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie weiterer Sexual- und Körperverletzungsdelikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten verurteilt und seine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Demzufolge soll der langjährige Jugendfußballtrainer Kinder und Jugendliche mittels eines vorgespiegelten Bedrohungsszenarios dazu gebracht haben, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Teilweise soll er sie auch heimlich mit Schlafmitteln in Getränken oder Schokolade betäubt und sie anschließend sexuell missbraucht haben.
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