Fiedler: Gesetzentwurf zum Einsatz von V-Leuten „praxisfremd“
Fiedler: Gesetzentwurf zum Einsatz von V-Leuten „praxisfremd“ - Politik in Berlin
"Solche Aussagen entstehen schließlich nicht im Büro. Vertrauenspersonen sehen sich durch solche Regelungen einer zusätzlichen Gefahr ausgesetzt", sagte Fiedler, der Kriminalhauptkommissar ist.
Quellen würden so davon "abgeschreckt, mit der Polizei zusammenzuarbeiten." Anders als beim Verfassungsschutz ist der Einsatz von V-Leuten durch Strafverfolgungsbehörden bisher nicht bundesweit einheitlich geregelt. Das will die Ampelkoalition ändern. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht etwa vor, dass keine Minderjährigen als Spitzel angeworben werden dürfen und V-Personen nicht ihren Lebensunterhalt durch Geldzahlungen der Behörden bestreiten können sollen. Zudem soll der Einsatz von V-Leuten durch ein Gericht angeordnet werden müssen.
"In der aktuellen Form hätte das Gesetz teilweise dramatische Konsequenzen und würde die Arbeit mit V-Leuten an vielen Stellen erschweren oder unmöglich machen", sagte Innenexperte Fiedler und kündigte Widerstand an: "So wird das auf keinen Fall bleiben."
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