Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes
Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes - Politik in Berlin
Eine sektor- und jahresübergreifende Gesamtbetrachtung der Jahresemissionsgesamtmengen der Jahre 2021 bis einschließlich 2030 soll eine gegebenenfalls nötige Nachsteuerung ermöglichen. Kritiker befürchten eine Aufweichung des Klimaschutzes. Zuletzt hatte vor allem der Verkehrssektor die Klimaziele immer wieder klar gerissen. Der Ampel wird vorgeworfen, mit der Reform das Haus von Minister Volker Wissing (FDP) aus der Verantwortung zu entlassen. Bisher galt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlten, mussten die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen.
Nun muss erst nachgesteuert werden, wenn sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht versucht, die Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Woche zu verhindern. Wie schon beim Gebäudeenergiegesetz beklagte Heilmann, dass den Abgeordneten zu wenig Zeit zur Befassung mit späten Änderungen eingeräumt worden sei. Das Verfassungsgericht lehnte den Antrag am Donnerstagabend ab.
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