IGH: Deutschland darf weiterhin Waffen an Israel liefern
IGH: Deutschland darf weiterhin Waffen an Israel liefern - Politik in Den Haag
Der IGH erklärte zugleich, dass die Vertragsstaaten der Völkermordkonvention dazu verpflichtet sind, alle ihnen vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um möglicherweise drohende Völkermorde so weit wie möglich zu verhindern. Darüber hinaus erinnerte das Gericht alle Staaten an ihre Pflicht, mit Waffenlieferungen an Parteien bewaffneter Konflikte zu warten, um das Risiko drohender Verletzungen internationaler Verträge zu vermeiden. Dies gelte auch für Deutschland. Die Richter erklärten, dass die Entscheidung über den Eilantrag dem weiterhin laufenden Prozess zwischen Nicaragua und Deutschland nicht vorgreift. Sie zeigten sich erneut "zutiefst besorgt" um die Situation der Zivilbevölkerung im Gazastreifen. Zuletzt hatte der Internationale Gerichtshof den Druck auf Israel erhöht.
Die Richter riefen das Land ende März in einem einstimmig dazu auf, "alle notwendigen und wirksamen Maßnahmen zu ergreifen", um "die ungehinderte Versorgung der Palästinenser im gesamten Gazastreifen mit dringend benötigten Grundversorgungsgütern und humanitärer Hilfe" zu gewährleisten. Dazu soll die Kapazität und die Zahl der offenen Grenzübergänge erhöht und diese "so lange wie nötig" offen gehalten werden. Das Gericht passte damit seine Anordnung vom 26. Januar an. Begründet werden die Maßnahmen damit, "dass die Palästinenser im Gazastreifen nicht mehr nur von einer Hungersnot bedroht" seien, "sondern dass die Hungersnot bereits eingesetzt hat".
Nach Angaben des Amts der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) sind bereits mindestens 31 Menschen, darunter 27 Kinder, an Unterernährung und Dehydrierung gestorben. Im Januar hatte der Internationale Gerichtshof (IGH) die israelische Regierung aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung zu ergreifen und humanitäre Hilfe zu ermöglichen. Die israelischen Streitkräfte müssten alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um keinen Völkermord zu begehen, so das Gericht.
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