Urteil: EU-Genehmigung für deutsche Condor-Beihilfen nichtig
Urteil: EU-Genehmigung für deutsche Condor-Beihilfen nichtig - Politik in Luxemburg
Mit ihr sollten die Schwierigkeiten überbrückt werden, in denen sich Condor aufgrund der Insolvenz von Thomas Cook befand. Ryanair hatte diesen Beschluss beim Gericht der Europäischen Union angefochten. Das klagende Unternehmen habe hinreichend dargelegt, dass die Kommission Bedenken hätte hegen müssen, die die Einleitung eines solchen Verfahrens rechtfertigten, so die Luxemburger Richter. So hätte die Kommission sich etwa fragen müssen, ob die in Rede stehende Beihilfe dem Erfordernis einer angemessenen Lastenverteilung gerecht werde.
Insbesondere sollten diesem Erfordernis zufolge alle staatlichen Beihilfen, die die Eigenkapitalposition des begünstigten Unternehmens verbessern, zu Konditionen gewährt werden, die dem Staat einen angemessenen Anteil an künftigen Wertgewinnen des Empfängers zusichern. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden (T-28/22).
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