Karlsruhe kippt politischen Beamtenstatus von NRW-Polizeipräsidenten
Karlsruhe kippt politischen Beamtenstatus von NRW-Polizeipräsidenten - Politik in Karlsruhe
Dagegen erhob er Klage. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hatte das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Die Möglichkeit der jederzeitigen Versetzung eines Polizeipräsidenten in den einstweiligen Ruhestand greife in das "Lebenszeitprinzip in der Ausprägung der grundsätzlichen Unentziehbarkeit des statusrechtlichen Amtes" ein, argumentierte Karlsruhe nun. Dieser Eingriff sei nicht durch besondere Sacherfordernisse des betroffenen Amtes gerechtfertigt.
Weder der den Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen zugewiesene Aufgabenbereich oder der ihnen zugemessene Entscheidungsspielraum noch ihre organisatorische Stellung, der Umfang der ihnen auferlegten Beratungspflichten gegenüber der Landesregierung oder andere Gesichtspunkte wiesen das Amt des Polizeipräsidenten als ein "politisches" aus, so das Bundesverfassungsgericht in seiner Begründung (Beschluss vom 9. April 2024 - 2 BvL 2/22).
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