Einigung in Bau-Tarifverhandlungen
Einigung in Bau-Tarifverhandlungen - Wirtschaft in Frankfurt am Main
In der ersten Stufe werden die Löhne und Gehälter mit Ausnahme der Lohngruppe 1 (Ost und West) ab dem 1. Mai 2024 um 1,2 Prozent im Westen und um 2,2 Prozent im Osten angehoben. Die Lohngruppe 1 soll bundeseinheitlich um 2,2 Prozent erhöht werden. Alle Lohn- und Gehaltsgruppen erhalten zusätzlich einen tabellenwirksamen Festbetrag von 230 Euro monatlich. Ab dem 1. April 2025 ist in der zweiten Stufe eine weitere prozentuale Erhöhung der Löhne und Gehälter um 4,2 Prozent im Westen und 5,0 Prozent im Osten vorgesehen.
In der ersten Lohngruppe erfolgt die Erhöhung bundeseinheitlich in Höhe von 5,0 Prozent. Die dritte Stufe sieht ab dem 1. April 2026 eine Erhöhung aller Lohn- und Gehaltsgruppen um 3,9 Prozent im Westen und die Anhebung der Löhne und Gehälter im Osten auf das Niveau des Tarifgebietes West vor. Damit soll die Ost-West-Angleichung vollzogen werden. Zudem soll die Vergütung für das erste Ausbildungsjahr für alle Ausbildungsberufe bundeseinheitlich ab dem 1. Mai 2024 auf 1.080 Euro erhöht werden. Für die weiteren Ausbildungsjahre sind ebenfalls Erhöhungen vorgesehen.
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