Kauder will Gesetze gegen NPD-Finanzierung rasch durchbringen
Kauder will Gesetze gegen NPD-Finanzierung rasch durchbringen - Politik in Berlin
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann hatte zuvor ebenfalls betont, dass die Gesetze noch bis zur Sommerpause verabschiedet werden sollten. Der stellvertretende Vorsitzende der Linkfraktion, Frank Tempel, signalisierte unterdessen Zustimmung. "Grundsätzlich würden wir da gerne mitmachen", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung". "Und wenn das Bundesverfassungsgericht über den Entzug der Finanzierung entscheidet, dann ist das der richtige Weg." Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) hatten den Fraktionsspitzen von Union und SPD am Freitag Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes und weiterer Gesetze vorgelegt. Nach dem der "Mitteldeutschen Zeitung" vorliegenden Vorschlag von de Maizière und Maas soll Artikel 21 des Grundgesetzes wie folgt ergänzt werden: "Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien." Weiter heißt es: "Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht." Die Finanzierung entfiele also nicht schon durch die Änderung der Verfassung und weiter gehender Gesetze, sondern müsste anschließend in Karlsruhe beantragt werden. "Bis das Geld weg ist, wird es 2018 werden", verlautet dem Blatt zufolge aus Regierungskreisen. Außerdem steht in dem vorlegten Entwurf des geänderten Bundesverfassungsgerichtsgesetzes: "Die Partei kann frühestens nach Ablauf von vier Jahren seit der Entscheidung beantragen, den Ausschluss wieder aufzuheben. In der Begründung des Antrags ist auszuführen, welche der Umstände, auf die das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung gestützt hatte, weggefallen sind oder sich geändert haben." Die Streichung der Mittel könnte demnach revidiert werden.
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