Datenschutzbeauftragte für Verschiebung von Beschluss zu Fluggastdatengesetz
Datenschutzbeauftragte für Verschiebung von Beschluss zu Fluggastdatengesetz - Politik in Berlin
Zudem würden sämtliche Flugreisende mit abstrakten Gefährderprofilen abgeglichen. "Die Daten dienen dem Generieren von Verdächtigen, also dem Aufspüren von Reisenden, die eine Gefahr darstellen könnten und den Sicherheitsbehörden noch nicht bekannt sind", heißt es in dem Schreiben. Ob ein solcher Abgleich mit der europäischen Grundrechtecharta vereinbar sei, "ist noch nicht geklärt", monierte Voßhoff. Mit dem Fluggastdatengesetz wollen Bundesregierung und Koalition eine EU-Richtlinie umsetzen. Demnach werden Fluggesellschaften verpflichtet, die Daten aller Passagiere internationaler Flüge von und nach Deutschland rechtzeitig vor dem Abflug an ein Informationssystem zu übermitteln, das vom Bundeskriminalamt unterhalten wird. Die Informationen sollen mit anderen Datenbeständen abgeglichen und mit den Sicherheitsbehörden anderer EU-Mitgliedsstaaten ausgetauscht werden können. Voßhoff äußerte nicht nur rechtliche Zweifel an einzelnen Regelungen und an der geplanten Ausweitung auf innereuropäische Flüge, sondern verwies auch darauf, dass der Europäische Gerichtshof in Kürze grundsätzliche Aussagen zur Verarbeitung von Fluggastdaten treffen werde. Dies könne erhebliche Auswirkungen auf das deutsche Gesetz und die zugrunde liegende EU-Richtlinie haben. Deshalb solle das Gesetz bis dahin nicht verabschiedet werden.
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