Autobahngesellschaft: Haushaltspolitiker einigen sich auf Korrekturen
Autobahngesellschaft: Haushaltspolitiker einigen sich auf Korrekturen - Politik in Berlin
Der Änderungsantrag zum Gesetzentwurf sieht eine GmbH als Dachgesellschaft vor sowie bis zu neun regionale Organisationseinheiten, die jeweils mindestens 1.000 Kilometer Autobahnen betreuen sollen. Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft wird ebenso ausgeschlossen wie eigene Einnahmequellen und private Beteiligungen. Die Finanzierung soll ausschließlich über den Bundeshaushalt erfolgen. Auch stehen jährliche Kassenkredite von bis zu zwei Milliarden Euro bereit, "damit die Gesellschaft atmen kann", wie der zuständige CDU-Haushälter Norbert Brackmann dem "Handelsblatt" bestätigte. Private Kredite seien damit ausgeschlossen. Aufträge an Private seien aber wie bisher möglich. "Die Gesellschaft soll keinen eigenen Bagger kaufen." Sogenannte ÖPP-Projekte mit der Privatwirtschaft sollen nur noch begrenzt möglich sein. Der Bundestag soll das Gesetz am 19. Mai beschließen, der Bundesrat im Juni. In beiden Kammern ist eine Zweidrittel-Mehrheit nötig, um das Grundgesetz zu ändern und die Verwaltung der Fernstraßen von den Ländern auf den Bund zu übertragen. Das Vorhaben ist Teil der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.
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