Bischof Dröge für Reform des Berliner Neutralitätsgesetzes
Bischof Dröge für Reform des Berliner Neutralitätsgesetzes - Politik in Berlin
Die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit garantiere, dass "die religiöse Überzeugung öffentlich ausgelebt werden darf". Dazu gehöre auch das Tragen eines Kreuzes oder Kopftuchs. "Der Staat hat der Religion gegenüber eine fördernde Neutralität zu wahren - und nicht eine verdrängende", sagte Dröge. "Religiöse Symbole sind dann gefährlich, wenn man nicht über sie spricht und sie verdrängt." Kürzlich musste eine evangelische Lehrerin in Berlin-Wedding einen Kreuz- und später auch einen Fisch-Anhänger ablegen. Besonders letzterer Vorgang habe einen "speziellen Geschmack", sagte der Bischof. "Der Fisch war in der Verfolgungszeit der Christen ihr Erkennungszeichen, weil sie das Kreuz nicht zeigen durften." Seit 2005 gilt in Berlin das Neutralitätsgesetz. Betroffenen Lehrern rät Dröge, den Dialog mit der Kirche zu suchen.
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