Flüchtlingsrettung: Italien legt Regeln für NGOs vor
Flüchtlingsrettung: Italien legt Regeln für NGOs vor - Politik in Rom
Bei einem Vortreffen hatten sich Deutschland, Frankreich, Italien und die EU schon auf schärfere Regeln für die NGOs geeinigt. Nun legt Italien erstmals konkrete Vorschriften vor. Die NGOs müssten sich fortan an Regeln halten, die die Sicherheit der Flüchtlinge und Helfer garantierten, heißt es in dem Papier. Künftig sei es den Organisationen nur in absoluten Ausnahmesituationen erlaubt, in libysche Gewässer zu fahren. Die Arbeit der libyschen Küstenwache dürfe in deren Hoheitsgebiet nicht behindert werden. Kontakte zwischen Rettern und Schleusern sind demnach verboten: Weder Telefonate noch Lichtsignale, die das Einschiffen der Flüchtlingsboote an libyschen Küsten noch motivierten, dürfe es geben. Flüchtlinge können demnach künftig nur in Notfällen an Schiffe der italienischen Küstenwache oder internationaler Missionen übergeben werden. Die Retter müssen die nächsten Häfen dem Papier zufolge selbst anlaufen. An Bord der NGO-Schiffe müssen zudem zukünftig Fahnder der italienischen Polizei mitfahren, soweit offizielle Ermittlungen nach Schleusern dies notwendig machen. Die Ortung von Flüchtlingsbooten muss der italienischen Küstenwache noch vor Beginn des Einsatzes übermittelt werden. Überdies werden die NGOs aufgefordert, ihre Finanzierung offenzulegen.
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