Wissenschaftlicher Dienst: Polen hat keine Reparationsansprüche
Wissenschaftlicher Dienst: Polen hat keine Reparationsansprüche - Politik in Berlin
Außerdem wären solche Forderungen verjährt. Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer (CSU), der das Gutachten in Auftrag gegeben hat, sagte der Zeitung, nach leidvoller Vergangenheit sei ein gutnachbarschaftliches Verhältnis zwischen Deutschland und Polen gewachsen. "Die rechtlich aussichtslose polnische Forderung nach Reparationen ist das Gegenteil eines gemeinsamen Zukunftsprojekts zwischen Deutschland und Polen, sondern ist geeignet, gefährliche Wirkungen zu entfalten." Statt Aufrechnung habe der Hirtenbrief der polnischen Bischöfe an ihre deutschen Amtsbrüder von 1965 gewirkt: "Wir vergeben und bitten um Vergebung." In dem Gutachten wird die Haltung der Bundesregierung aus dem Jahr 1999 wiedergegeben, die auf "Reparationsentnahmen", "Gebiets- und Vermögensverluste", den "Zeitablauf von über 50 Jahren seit Kriegsende" sowie auf den Zwei-plus-vier-Vertrag verweist. Diese Haltung, so das Gutachten, "in Bezug auf das Nichtbestehen staatlicher Reparationsansprüche im Verhältnis Deutschland-Polen dürfte dem geltenden Völkerrecht entsprechen". Auch individuelle Ansprüche von Polen bestünden nicht: Das Völkerrecht "kannte und kennt keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung von Einzelpersonen gegen Staaten". Zwar seien individuelle Schadensersatzansprüche für Kriegsschäden in den vergangenen Jahrzehnten im Zuge des sich wandelnden Verständnisses der Menschenrechte "vorstellbar". "Diese Tendenz hat sich aber weder in der Staatenpraxis noch in der Völkerrechtswissenschaft durchsetzen können."
Schreibe einen Kommentar