EU-Staaten sollen ausländische Investitionen strenger prüfen können
EU-Staaten sollen ausländische Investitionen strenger prüfen können - Wirtschaft in Brüssel
Derzeit kann das in Deutschland zuständige Bundeswirtschaftsministerium den Verkauf einer deutschen Firma ins außereuropäische Ausland nur prüfen und untersagen, wenn es die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung gefährdet sieht. Der Kommissionsvorschlag hält an diesem Sicherheitsbezug fest, räumt den Mitgliedsstaaten aber erhebliche Ermessensspielräume ein. Zu den dort genannten Prüfkriterien zählen mögliche Auswirkungen der Investition auf wichtige Infrastrukturen wie Energie oder Telekommunikation, ebenso wie auf "kritische Technologien" wie künstliche Intelligenz, Robotik, Halbleiter oder Cybersicherheit. Zudem sollen die zuständigen Behörden berücksichtigen können, ob der Käufer "von der Regierung eines Drittstaates kontrolliert wird" – etwa über erhebliche finanzielle Unterstützung. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll die Entscheidungshoheit auch künftig bei dem EU-Staat liegen, in dem die Investition getätigt wird. Andere Regierungen sollen aber die Möglichkeit bekommen, binnen 25 Arbeitstagen ihre Stellungnahme einzubringen, wenn sie Auswirkungen auf die Sicherheit des eigenen Landes sehen. Das Gleiche gilt für die Kommission selbst. Stärkere Mitspracherechte beansprucht die Brüsseler Behörde für ausländische Investitionen, die Projekte "von Unionsinteresse" betreffen. Als Beispiel nennt sie das aus EU-Mitteln finanzierte Satellitenprojekt Galileo.
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