Europarechtler: EU kann Ungarns Auslandsvermögen beschlagnahmen
Europarechtler: EU kann Ungarns Auslandsvermögen beschlagnahmen - Politik in Brüssel
Dem akademischen Rat an der Juristischen Fakultät in Augsburg zufolge lässt das EU-Recht es zu, dass die EU ihre Forderungen eintreibt. Eine Zwangsvollstreckung wäre anhand europarechtlicher Maßstäbe vorzunehmen. So einen Fall gab es in der EU-Geschichte bisher noch nicht. "Juristisch wäre so eine Maßnahme zulässig, wenn Ungarn sich weiterhin weigert, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes anzuerkennen", sagte Lorenzmeier. Die EU könne nach dem EuGH-Urteil zur Flüchtlingsverteilung sofort ein Vertragsverletzungsverfahren und ein Suspendierungsverfahren gegen Ungarn einleiten. Sie habe aber nicht die Option, Subventionsgelder zu kürzen, die aus dem EU-Haushalt nach Ungarn fließen, sagte der Jurist. Dann würde die EU selbst Rechtsbruch begehen. Diese vertraglich vereinbarten Zahlungen hätten mit der Missachtung des EuGH-Urteils durch Ungarn nichts zu tun und seien bis zum Ende der Finanzperiode 2020 festgelegt.
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