Maas will Rechtsbrüche von Unternehmen härter bestrafen
Maas will Rechtsbrüche von Unternehmen härter bestrafen - Wirtschaft in Berlin
Seit Ende 2016 liege ein Gesetzentwurf seines Ministeriums für eine Musterfeststellungsklage vor. "Sie könnte schon lange im Gesetzbuch und damit allen Verbraucherinnen und Verbrauchern offenstehen, wenn CDU und CSU sie nicht mit fadenscheinigen Ausreden blockieren würden", schreibt Maas. "Wenn die Opfer der Machenschaften von Unternehmen auf dem Schaden sitzen bleiben und Konzerne trotz millionenfacher Tricksereien sanktionslos davonkommen, geht es um das Vertrauen in den Rechtsstaat", so Maas. "Es wäre verheerend, wenn in unserer Gesellschaft der Eindruck entsteht, dass man die Kleinen hängt, die Großen aber laufen lässt." Die geltende Obergrenze für Bußgelder im Ordnungswidrigkeitenrecht von zehn Millionen Euro sei für kleinere Unternehmen zu hoch und für große Konzerne "oft nur ein schlechter Scherz", wenn es um Umsätze in Milliardenhöhe gehe. "Geldsanktionen müssen sich stärker an den wirtschaftlichen Verhältnissen eines Unternehmens orientieren", fordert Maas.
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