Auswärtiges Amt kritisiert Hinrichtungen in Iran
Auswärtiges Amt kritisiert Hinrichtungen in Iran - Politik in Berlin
Der Iraner habe "eine schwere Straftat begangen und ich drücke den Angehörigen des Opfers meine tiefe Anteilnahme aus", so Kofler. Dennoch lehne die Bundesregierung die Todesstrafe unter allen Umständen ab. "Im Iran wurden im Jahr 2017 mindestens vier zum Tatzeitpunkt minderjährige Personen hingerichtet, und zahlreiche weitere befinden sich im Todestrakt", so die Menschenrechtsbeauftragte. Diese Hinrichtungspraxis müsse aufhören. "Ich appelliere daher mit Nachdruck an alle Verantwortlichen im Iran, die Vollstreckung weiterer Todesurteile mit sofortiger Wirkung auszusetzen und im Falle Minderjähriger von ihrer Verhängung gänzlich abzusehen." Iran habe sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert, so Kofler. "Beide verbieten die Hinrichtung von Menschen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig sind."
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