Verbraucherschützer mahnen Onlinebezahldienst PayPal ab
Verbraucherschützer mahnen Onlinebezahldienst PayPal ab - Wirtschaft in Berlin
Die Verbraucherschützer sehen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. "Hier liegt nach unserer Auffassung nicht nur wegen formaler Unverständlichkeit der AGB, sondern gerade auch wegen des erforderlichen Zeitumfangs, um das vollständige Regelwerk lesen und verstehen zu können, ein Wettbewerbsverstoß vor", erläutert Elbrecht. PayPal hat bis zum 28. Februar 2018 Zeit, zu reagieren. Der Finanzdienstleister PayPal, der in Deutschland rund 18,9 Millionen Kunden hat, prüft die Angelegenheit, will sich aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht dazu äußern, sagte eine Sprecherin. "Es kann nicht sein, dass sich Unternehmen einen systematischen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie Verbraucher mit überlangen AGB konfrontieren, für deren Lektüre diese weit mehr als eine Stunde benötigen. So haben Verbraucher keine realistische Chance, sie in ihrer Gänze und Reichweite zu erfassen", kritisierte die Marktwächterin Elbrecht. Der Text der neuen AGB von PayPal umfasse 20.000 Wörter, 1.000 Sätze, wovon der längste Satz aus 111 Wörtern bestehe. Bei einer angenommenen Lesegeschwindigkeit von 250 Worten pro Minute benötigten Verbraucher 80 Minuten, um die neuen Bedingungen vollständig zu lesen, sagte Elbrecht. Nutzer von Smartphone-Apps müssten 330 Mal den Bildschirm herunter scrollen, um ans Ende des Textes zu gelangen.
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