Studie: Tatverdächtige in U-Haft meistens schuldig
Studie: Tatverdächtige in U-Haft meistens schuldig - Politik in Tübingen
Laut Strafverfolgungsstatistik liegt die Wahrscheinlichkeit, freigesprochen zu werden, allgemein im niedrigen Prozentbereich – außer bei mutmaßlichen Vergewaltigern. Von allen Angeklagten, die sich wegen Diebstahls oder Körperverletzung verantworten müssen, werden lediglich in 2,4 beziehungsweise 7,4 Prozent der Fälle freigesprochen. Von den wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung Angeklagten werden dagegen mehr als ein Viertel freigesprochen. In der Tübinger Studie wurden 55 Freispruchverfahren wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung analysiert. In zwei Dritteln der Fälle musste das Gericht entscheiden, ob die sexuellen Handlungen einvernehmlich stattgefunden hatten oder nicht; in einem Drittel war es fraglich, ob es die vom Opfer geschilderten sexuellen Handlungen überhaupt gegeben hatte. 95 Prozent dieser Verfahren entschied das Gericht nach dem In-dubio-pro-reo-Grundsatz.
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