Bundestagswahl: Verfahren wegen Stimmzettel-Fotos eingestellt
Bundestagswahl: Verfahren wegen Stimmzettel-Fotos eingestellt - Politik in Wiesbaden
"Das Ermittlungsverfahren wurde am 08. März eingestellt, da keine zureichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass fremde Wahlentscheidungen veröffentlicht wurden", sagte Oberstaatsanwalt Oliver Kuhn der Zeitung. Die eigene Wahlentscheidung zu veröffentlichen, sei kein Verstoß gegen das Wahlgeheimnis. Der Bundeswahlleiter war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. In der vergangenen Woche hatte der bayerische AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron seinen ausgefüllten Stimmzettel zur Wahl der Bundeskanzlerin fotografiert und bei Twitter veröffentlicht. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) verhängte daraufhin ein Bußgeld von 1.000 Euro gegen den Münchner Politiker mit der Begründung, dass die Wahl dem "Grundsatz der Geheimhaltung" unterliege. Im Gesetzestext (Paragraph 107c Strafgesetzbuch) zur Verletzung des Wahlgeheimnisses heißt es: "Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
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