Bayerns Justizminister: Polizei soll Kinderpornos hochladen dürfen
Bayerns Justizminister: Polizei soll Kinderpornos hochladen dürfen - Politik in München
Sie besteht in der Aufforderung, selbst kinderpornographisches Material hochzuladen. Spätestens an dieser Stelle ist in Deutschland für verdeckte Ermittler Schluss, denn es gilt der Grundsatz: Die staatlichen Ermittlungsbehörden sollen Taten aufklären, aber nicht selbst begehen. Bausback sagte F.A.Z. Einspruch: "Dieser Grundsatz hat selbstverständlich seine Berechtigung: Er trägt zum Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Strafverfolgungsbehörden bei und ist deshalb wichtig für unser Gemeinwesen. Gerät er aber in Konflikt etwa mit verfassungsrechtlichen Schutzpflichten des Staates zugunsten von Leib und Leben, bedarf es nach meiner Auffassung einer behutsamen Abwägung. Denn der Grundsatz kann nicht ohne weiteres dazu führen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Hände in den Schoß legen und diesen widerwärtigsten Straftaten ohnmächtig zusehen müssen."
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