Bund will nicht über Auslieferung Puigdemonts entscheiden

Bund will nicht über Auslieferung Puigdemonts entscheiden - bei Kurznachrichten Plus

Bund will nicht über Auslieferung Puigdemonts entscheiden - Politik in Berlin

Die Bundesregierung will laut eines Berichts des "Spiegels" nicht über ein Veto gegen eine mögliche Auslieferung des in Deutschland festgenommenen ehemaligen Ministerpräsidenten Kataloniens, Carles Puigdemont, entscheiden. Man würde einen solchen Schritt im Kanzleramt als rechtspolitischen Affront gegen die Bundesländer ansehen, denen der Bund das Bewilligungsverfahren in Auslieferungsfällen übertragen habe, schreibt der Spiegel unter Berufung auf "Regierungskreise". Der Spielball läge damit bei Sabine Sütterlin-Waack (CDU), Justizministerin in Schleswig-Holstein.

Der deutsche Anwalt des in Schleswig-Holstein festgesetzten Puigdemont, Wolfgang Schomburg, hatte zuvor der "Süddeutschen Zeitung" gesagt, eine solche politische Bewilligung des spanischen "Rechtshilfeersuchens" sei nach den Regeln des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe notwendig, und Bewilligungsbehörde sei angesichts der Bedeutung des Falles die Bundesregierung in Gestalt von Justizministerin Katarina Barley. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig will in der Woche nach Ostern entscheiden, ob sie beim Oberlandesgericht Schleswig eine Auslieferung nach Spanien beantragt. Der "Spiegel" schreibt, die Behörde habe sich dafür bereits mit dem Bundesjustizministerium "ins Benehmen" gesetzt. Laut des Berichts telefonierten am Sonntagabend Bundesjustizministerin Katarina Barley, Außenminister Heiko Maas, Kanzleramtschef Helge Braun und Hans-Georg Engelke, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, noch am Sonntag, dem Tag der Festnahme, über den Fall. Die Runde sei sich einig gewesen, dass es keine politische Einmischung geben dürfe, schreibt der "Spiegel". Das Magazin hat nach eigenen Angaben auch den 19-seitigen Europäischen Haftbefehl vorliegen. Darin werden Puigdemont zwei Straftaten vorgeworfen: Rebellion, die in Spanien mit bis zu 25 Jahren Haft bestraft werden kann, und Veruntreuung öffentlicher Gelder, die mit bis zu acht Jahren Gefängnis geahndet werden kann. Außerdem wurde auch die Straftat "Korruption" angekreuzt, ohne nähere Begründung, schreibt der "Spiegel".

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert