Streit über Musterfeststellungsklage geht weiter
Streit über Musterfeststellungsklage geht weiter - Politik in Hamburg
"Die Union argumentiert vordergründig mit dem Ziel der Verhinderung einer Klageindustrie – tatsächlich werden hier nur Unternehmerinteressen vor den Verbraucherschutz gestellt", kritisierte der Grünen-Politiker. "Diese Klageindustrie nach amerikanischem Vorbild stand aber auch nach dem ursprünglichen Vorschlag nie zu befürchten." Dass nun nach den Vorstellungen der Union ausgerechnet ein Verein wie die Deutsche Umwelthilfe keine Klagebefugnis haben solle, sei "entlarvend" und zeige, dass hier Politik auf dem Rücken der Verbraucher gemacht werde. Ursprünglich sollten Musterklagen allen Einrichtungen offenstehen, die auch schon eine Unterlassungsklage einreichen dürfen. Klagebefugt wären demnach Institutionen, die bei Klageerhebung etwa mindestens 75 stimmberechtigte Mitglieder haben. Also auch die Umwelthilfe mit ihren knapp 280 Mitgliedern. Nun aber, so die Abmachung zwischen SPD und Union, sollen klagewillige Verbände statt 75 mindestens 350 Mitglieder oder als Dachverband mindestens zehn Mitgliedsverbände vorweisen vorweisen. Die CDU-Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker verteidigte den verschärften Kriterienkatalog. Zugleich plädierte sie für eine direkte und exklusive Beauftragung von ausgewählten Verbänden. Die Klagebefugnis müsse "eine deutlich höhere Qualifikation voraussetzen und sollte idealer Weise an eine gesonderte Verleihung geknüpft sein", sagte die CDU-Bundestagsabgeordnete dem "Handelsblatt". Die Verbraucher müssten sich darauf verlassen können, dass das Verfahren "zuverlässig und frei von Interessenkonflikten", etwa von Anliegen etwaiger Spender des Verbandes geführt werde, denn sie seien später an das Ergebnis gebunden. "Auch gegenüber den Unternehmen ist Seriosität erforderlich, um diese vor mutwilligen Klagen zu bewahren", fügte Winkelmeier-Becker hinzu. "Die Musterfeststellungsklage darf nicht zum Geschäftsmodell für Abmahnvereine verkommen."
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