Berliner Bildungssenatorin begrüßt Kopftuch-Urteil
Berliner Bildungssenatorin begrüßt Kopftuch-Urteil - Politik in Berlin
"Für die Berliner Schule hat sich das Neutralitätsgesetz bewährt. Es behandelt alle Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen unterschiedslos, das heißt es gibt kein alleiniges Kopftuchverbot." Das Neutralitätsgesetz sorge dafür, dass Schülerinnen und Schüler in einem neutralen Raum lernen und auch bewertet werden können, so Scheeres. "Wenn ich eine Lehrkraft mit Kopftuch vor mir habe, ist das nicht neutral." Sie habe von Schulleitern gehört, dass es bereits viele Debatten über dieses Thema gebe. "Wenn eine Lehrerin mit Kopftuch unterrichtet, kann bei muslimischen Schülerinnen ohne Kopfbedeckung schon die Frage aufkommen: Bin ich eine gute Muslimin, bin ich eine schlechte Muslimin?" Diese Form der religiösen Beeinflussung müsse verhindert werden. "Elfjährige Mädchen suchen sich das Kopftuch nicht selber aus. Sondern sie tun das, weil ihre Familie darauf hinwirkt. Lehrkräfte müssen hier die Kinder unterstützen - und nicht die Eltern."
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