Nach Abschiebung Eilantrag auf Rückführung aus Tunesien
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Nach Abschiebung Eilantrag auf Rückführung aus Tunesien - Politik in Gelsenkirchen
Nach der Abschiebung des mutmaßlichen Ex-Bin-Laden-Leibwächters Sami A. nach Tunesien ist zwischenzeitlich ein Antrag auf Rückführung beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen eingegangen. "Die Kammer wird womöglich heute noch über den Antrag entscheiden", wird die "Bild" in ihrer Samstagausgabe einen Gerichtssprecher zitieren. Das Verwaltungsgericht hatte am Donnerstag entschieden, dass Sami A. nicht abgeschoben werden darf.
Allerdings hatte er gegen 6:55 Uhr schon den Flieger in Richtung Tunesien bestiegen. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wurde um 8:27 Uhr eine Entscheidung, wonach Sami A. vorerst nicht abgeschoben werden dürfe, per Fax an das BAMF geschickt.
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