Innenministerium wusste seit Mittwoch von Abschiebeflug
Innenministerium wusste seit Mittwoch von Abschiebeflug - Politik in Berlin
A. war am Freitag nach Tunesien abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verlangt seither, dass er zurückgeholt wird, weil es entschieden hatte, dass ein Abschiebehindernis bestehe. Wie die Sprecherin des Innenministeriums weiter mitteilte, waren die Informationen über die Abschiebung A.s verbunden gewesen mit dem Hinweis, "dass die Entscheidungszuständigkeit für die Durchführung der Rückführung" beim Land Nordrhein-Westfalen liege, "sodass seitens BMI keine gesicherte Prognose zum weiteren Vorgehen abgegeben werden kann". Bei den Bemühungen um eine Rückführung von A. habe der Bund das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt, etwa durch die Beschaffung von Passersatzpapieren und die "Unterstützung der Rückführungsmaßnahme durch die Bundespolizei". Über den als Gefährder eingestuften A. sei seit dem Jahr 2005 regelmäßig in der "AG Status" gesprochen worden, so auch im Juli 2018.
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