NRW-Justizminister verteidigt Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
NRW-Justizminister verteidigt Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - Politik in Düsseldorf/Gelsenkirchen
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am 13. Juli erfolglos versucht, die Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. nach Tunesien zu verhindern und sodann seine Rückholung nach Deutschland angeordnet. Die Einschätzung, dass dem Abgeschobenen in Tunesien Folter drohe, hielten die Richter auch in einer weiteren Entscheidung von Freitagabend aufrecht. Dass A. in Tunesien bislang nicht misshandelt worden sei, heiße nicht, dass sich dies nicht jederzeit ändern könne. "Unabhängig davon, wie man zu den Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen im Fall von Sami A. steht, bin ich überzeugt, dass die Richter sie nach bestem Wissen und Gewissen in richterlicher Unabhängigkeit getroffen haben, wie es ihre Aufgabe ist. Die inhaltliche Überprüfung wird nun das Oberverwaltungsgericht Münster vornehmen", so Biesenbach weiter gegenüber der FAZ.
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