Verband beklagt Regel-Wirrwarr für Hundehalter
Verband beklagt Regel-Wirrwarr für Hundehalter - Politik in Berlin
In Brandenburg ist das Halten von als gefährlich eingestuften Hunderassen weitgehend verboten, während es im angrenzenden Berlin und in weiteren Bundesländern unter Auflagen erlaubt ist. In Niedersachsen müssen Halter seit 2013 einen Hundeführerschein machen - auch für Pudel. Das niedersächsische Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium erklärte, die Einstufung eines Hundes als gefährlich anhand der Rasse oder der Größe sei wissenschaftlich nicht begründbar. "Es gibt Beißvorfälle mit Schäferhunden wie mit Pudeln, Teckeln oder Pitbull Terriern. Das Problem liegt primär nicht beim Hund, sondern am anderen Ende der Leine". Kopernik lehnte die Verpflichtung zu einem Hundeführerschein ab. "Oma oder Opa besteht vielleicht den Hundeführerschein aus sportlicher Sicht nicht, dabei sind die Senioren mit die besten Hundehalter." Die Hundetrainerin Klaudia Holt aus Niedersachsen sagte: "Wir wissen alle, wie es mit Freiwilligkeit läuft: Besteht keine Pflicht zum Hundeführerschein, werden ihn nur wenige Leute machen." Sie schlug vor, den Hundeführerschein freiwillig machen zu lassen - und den Haltern dafür einen Nachlass bei der Hundesteuer zu geben.
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