CDU und FDP wollen Gesetzesänderung wegen Sami A.
CDU und FDP wollen Gesetzesänderung wegen Sami A. - Politik in Berlin
Immerhin seien "ja auch Richter am Bundesverfassungsgericht in jüngster Zeit im Fall Tunesien zu einleuchtenderen Entscheidungen bei Abschiebungen" gekommen. Im Mai hatte Karlsruhe die Verfassungsbeschwerde eines tunesischen Gefährders gegen seine Rückführung abgelehnt. FDP-Innenpolitikerin Linda Teuteberg erklärte, dass "die diplomatische Versicherung, dass Sami A. in Tunesien nicht gefoltert wird, keine gesetzliche Bedingung ist, sondern eine Anforderung des Gerichtes, das ermittelt, ob Abschiebungshindernisse vorliegen". Rechtssichere Abschiebungen müssten "auch im freiheitlichen Rechtsstaat mit vertretbarem Aufwand möglich sein", sagte Teuteberg der "Welt". "Es zeigt sich auch erneut, wie dringend es ist, die Maghreb-Staaten, zu denen Tunesien ja auch gehört, zu sicheren Herkunftsländern zu erklären". Für CDU-Außenpolitiker Nikolas Löbel liegt es "in den Händen der Bundesrepublik, künftig auf solche individuellen Zusicherungen bei Gefährdern zu verzichten". Besonders im Falle Tunesiens, das die Bundesregierung seit zwei Jahren als sicheren Herkunftsstaat begreift, solle "unverzüglich auf solche individuellen Garantien verzichtet" werden. "Das Interesse der deutschen Bevölkerung an der Abschiebung von gefährlichen Zuwanderern ist höher zu gewichten als eine sehr geringe Folterwahrscheinlichkeit für potentielle Terroristen", sagte Löbel der "Welt". "Die Rückholung eines terroristischen Gefährders ist ein Fiasko für unsere Migrationspolitik."
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