Innenministerium listet NSU-Morde nicht unter „politisch motiviert“
Innenministerium listet NSU-Morde nicht unter „politisch motiviert“ - Politik in Berlin
Üblicherweise führen polizeiliche Statistiken alle Verdachtsfälle. Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um die kürzlich verurteilte Beate Z. verübte in den Jahren 2000, 2001, 2004, 2005, 2006 und 2007 insgesamt zehn Morde mit Schusswaffen. Keine dieser Taten ist in der Aufstellung unter "vollendetes Tötungsdelikt - rechts" geführt. Auch die der Gruppe zugeordneten Bankraube und Sprengstoffattentate mit Schwerverletzten fehlen, wie das Innenministerium bestätigte. Der Grund laut Ministerium: Die Zahlen seien dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst für Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) entnommen. "Hierbei handelt es sich um eine Eingangsstatistik", sagte eine Sprecherin. Die Straftaten würden nur anhand des Eingangsverdachts erfasst. Die Taten des NSU galten Ermittlern ursprünglich als Straftaten der organisierten Kriminalität. Erst nach dem Auffliegen der Terrorgruppe 2011 wurde die Motivlage der Terrorserie erkennbar. Nachträgliche Korrekturen der Statistik aufgrund abweichender Entscheidungen von Staatsanwaltschaft oder Strafgericht fänden nur bis zum 31. Januar des Folgejahres statt, teilte das Ministerium auf Anfrage von t-online.de mit. Die NSU-Taten wurden also auch nachträglich nicht als rechtsmotiviert in der Statistik erfasst.
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