EU streitet mit Deutschland über Schuldenanalyse der Krisenländer
EU streitet mit Deutschland über Schuldenanalyse der Krisenländer - Politik in Berlin
"Während eine grundsätzliche Stärkung des ESM in der sich anschließenden Diskussion breite Unterstützung fand, gab es eine kontroverse Diskussion zur Frage der Schuldentragfähigkeitsanalyse", heißt es in dem Papier zur Debatte der Finanzminister. Die Überprüfung der Schuldenlast ist eine zentrale Aufgabe, die darüber entscheidet, ob ein Land überhaupt ein Hilfsprogramm bekommen kann. "Die Europäische Kommission, unterstützt von mehreren Mitgliedstaaten, erklärte, dass die Schuldentragfähigkeitsanalysen für die Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission erstellt werden sollten", heißt es in dem Papier. Auf Seite der Brüsseler Behörde sollen vor allem Griechenland und Italien stehen. Deutschland würde hingegen die Aufgabe lieber dem ESM übertragen. "Der deutsche Sitzungsvertreter erklärte, dass der ESM in seiner Funktion als Kreditgeber gestärkt werden müsse", heißt es im Protokoll. "Dazu gehöre es auch, die wirtschaftliche Entwicklung der Mitgliedstaaten zu verfolgen und Schuldentragfähigkeitsanalysen durchzuführen." Auch andere Mitgliedstaaten hätten sich dafür ausgesprochen, diese Analysen beim Euro-Rettungsfonds anzusiedeln. "Der ESM zeigte sich bereit, die Analyse der Schuldentragfähigkeit der Mitgliedstaaten durchzuführen", heißt es weiter in dem Bericht. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte an dem besagten Treffen der europäischen Finanzminister nicht selbst teilgenommen, sondern wurde durch Staatssekretär Jörg Kukies vertreten. Ein Gutachten des Juristischen Dienstes des EU-Rates hat die Aufgabenteilung zwischen EU-Kommission und ESM bereits untersucht. Wenn die EU-Verträge berührt seien, etwa beim Stabilitätspakt, sei die EU-Kommission stärker zuständig, heißt es in dem Gutachten. Bei der Schuldentragfähigkeitsanalyse gebe es hingegen die Möglichkeit zu "mehr Autonomie" für den ESM. Da aber auch hier Fragen der wirtschaftlichen Koordinierung berührt seien, könne der Rettungsfonds nicht völlig alleine entscheiden. Es müssten "geeignete Kooperationsformen" gefunden werden, schreibt der Rechtsdienst des Rates.
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